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Stasi-Aktion-Rose auf der Insel Rügen  (von Siegfried Schmidt, Göhren/Rügen)

Mit der Stasi-Aktion-Rose 1953 endete eine über 800-jährige Familiengeschichte der Familie Gager (n) und Zobel auf der Insel Rügen. Über 700 Hoteliersfamilien entlang der Ostseeküste der damaligen „DDR“ wurden vom Staat zu Wirtschaftsverbrechern erklärt, weil der Deutsche Staat sich selbst in den Besitz des Hotel- und Pensionswesens nicht nur auf Rügen, sondern exakt entlang der Ostseeküste bringen wollte. Grundvermögen mit einem Einheitswert von über 30.000.000,-- Mark der DDR wurde beschlagnahmt, die Familien sämtlich als Wirtschaftsverbrecher erklärt – ohne Urteil – bei meiner Familie mit mir als damals 7-wöchigem Säugling, meinem 8-jährigen Bruder Herbert Hörnlein, meiner 9-jährigen Schwester Regina Hörnlein, meinem Vater Hilard Schmidt mit 29 Jahren, meiner Mutter, der Hoteleigentümerin Liselotte Schmidt verw. Hörnlein geb. Zobel mit 39 Jahren und meiner 85-jährigen Großmutter Marie Zobel geb. Gager, die gelähmt im Rollstuhl saß.

Mein Vater Hilard Schmidt wurde - wie Hunderte andere auch - obwohl nur besitzloser angestellter Hotelgeschäftsführer bei seiner Frau Liselotte, als Wirtschaftsverbrecher im Sondergericht Bützow verurteilt zu 1 ½ Jahren Zuchthaus und Einziehung des Vermögens der gesamten Familie. Nicht nur das Hotel Deutsches Haus R. Zobel im Eigentum meiner Mutter, auch die Privatgrundstücke meiner Großmutter Marie und meiner Mutter Liselotte, das 2-Familienwohnhaus meiner Schwester Regina Hörnlein im Ostseebad Göhren, „Haus Heiderose“, Elisenstraße 6, (seit 1948 verpachtet an die Gemeinde Ostseebad Göhren)  und der gesamte kleine Erbhof der Familie Zobel im Ostseebad Baabe, Am Selliner See Nr. 1 (seit 1926 verpachtet an die Familie F.) mit großem reetgedeckten 2-Familienwohnhaus zu ca. 300 qm Wohnfläche, dazugehöriger Baulandfläche von 1326 qm,  reetgedeckter Scheune und insgesamt 48.962  qm landwirtschaftlicher Fläche aus dem Eigentum meines Bruders Herbert Hörnlein wurden beschlagnahmt und eingezogen. Und dies, obwohl für das Eigentum von Herbert Hörnlein schon im Oktober 1952 durch „Bestallungsurkunde des Amtsgerichtes Bergen“ ein „Minderjährigen - Pfleger“ eingesetzt wurde, der das Mündeleigentum unter Aufsicht des Landkreises Rügen und des Amtsgerichtes Bergen bis zum Erreichen der Volljährigkeit am 9.1.1966 lastenfrei und in Ordnung halten sollte.

Auch 15 Jahre nach der „angeblichen Wende“ ist das Eigentum von Herbert Hörnlein im Ostseebad Baabe, Am Selliner See Nr. 1 noch immer beschlagnahmt. Das große 2-Familien - Wohnhaus, das heute auf einen Zeitwert von ca. 700.000 EURO geschätzt wird, wurde mit 1326 qm Bauland auf Flurstück Nr. 261, gezielt nach der Wende durch den Bürgermeister von Baabe (CDU) an die Pächterfamilie F. „verkauft“.

Angeblich hat der Pächter von Herbert Hörnlein schon vor Erreichen der Volljährigkeit und in eklatanter Abweichung vom in Deutschland gültigen Schutz von Mündeleigentum (Mündelsicherheit lt. BGB) 1964 das große Wohnhaus auf einer Baulandfläche von 1326 qm durch „Nutzungsrecht“ erworben.

Noch während des laufenden Restitutionsverfahrens hat  das Amtsgericht Bergen auf Rügen das Grundbuch geändert und den Pächter als Eigentümer eingetragen. Diese Änderung wurde noch 1999 durch das Landgericht Stralsund als „RECHT“ zum Nachteil des Eigentümers bestätigt.

Die Urteile hierzu sind im Internetbuch von Siegfried Schmidt über www.ruegenbuecher.de veröffentlicht, das weltweit kostenlos abgerufen werden kann.

Die von den zwangsausgewiesenen, damals minderjährigen „Wirtschaftsverbrechern“ vom Deutschen Staat verlangte „Rehabilitierung“ wurde durch die Gerichte von Mecklenburg - Vorpommern abgelehnt, bei Siegfried Schmidt durch das Verwaltungsgericht Greifswald im Jahr 2000.

  01. Januar 2005

 

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