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Erhalt der Selbständigkeit des Landkreises Rügen                                  

Rügens Landrätin Kerstin Kassner wird einen Fachanwalt beauftragen, der die Interessen des Landkreises Rügen gegenüber dem Landesgesetzgeber bezüglich der Eigenständigkeit des Landkreises vertritt. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Kreistag mehrheitlich auf seiner Sitzung am Donnerstag.

Aus Medienberichten sei bekannt, dass im Oktober ein Gesetz zur Bildung von Großkreisen  vom Landtag beraten und beschlossen werden soll, heißt es in der Beschlussbegründung. Zur Wahrung von Fristen sei es daher unumgänglich, dass ein Fachanwalt die notwendige Verfassungsbeschwerde und den Erlass auf eine einstweilige Anordnung nach dem Gesetzbeschluss, aber vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, erarbeitet und stellt.

Bereits in einer Sondersitzung zu Beginn des Jahres hatte sich der Kreistag dafür ausgesprochen, sich gegen die Liquidierung des seit mehr als 100 Jahren selbständigen Landkreises mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr zu setzen. Die Bürger des Landkreises Rügen haben zudem in einem Bürgerentscheid am 13. Juni 2004 mit einer Mehrheit von 92,43 Prozent für die Eigenständigkeit des Landkreises gestimmt.Darüber hinaus werden gegenwärtig zehn Rügener Thesen für den Erhalt des Landkreises erarbeitet, die öffentlichkeitswirksam an die Landtagsfraktionen und den Ministerpräsidenten übergeben werden sollen.

02. Oktober 2004

 

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