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Küstenschutz bleibt Landesaufgabe - Innenministerium weist Panikmache der Gemeinde Ummanz entschieden zurück

Als unbegründete Panikmache weist das Innenministerium M-V die Aussagen in einer Pressemitteilung der Gemeinde Ummanz zurück, in der behauptet wird, das Land ziehe sich im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform aus seiner Verantwortung für den Küstenschutz zurück und gebe die Insel Rügen einem "Tsunami per Gesetz" preis.

"Wer die Bevölkerung mit derartigen Behauptungen in die Irre führt, ist sich offensichtlich seiner Verantwortung als Gemeindevertreter nicht bewusst und handelt grob fahrlässig", so der Staatssekretär im Innenministerium Hartmut Bosch.

Richtig ist: Beim Küstenschutz ändert sich nichts. Das Land behält auch nach der Verwaltungsreform die Verantwortung für den Küstenschutz im Bereich bebauter Gebiete. Für die übrigen Anlagen werden nach dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz die Wasser- und Bodenverbände, so wie bereits jetzt, verantwortlich sein.

 

   09. Februar 2005

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