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So muss die Stadt Sassnitz bis zum 31.08.2005 ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten, in dem die Einsparpotenziale der Kommune dargelegt werden. Das Darlehen ist vollständig an das Land bis zum Jahr 2025 zurückzuzahlen. Die Stadt Sassnitz hatte 1992 für ihre Stadtentwicklungsgesellschaft mbH zur Sicherung des von der Gesellschaft aufgenommenen Kredites i.H.v. insgesamt 9,9 Mio. DM die Ausfallbürgschaft übernommen. Der Kredit diente der Erschließung eines Gewerbegebietes. Durch die Insolvenz der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH am 04.09.2000 wurden rd. 7,4 Mio. DM nicht mehr getilgt, so dass die Stadt Sassnitz von der Deutschen Kreditbank (DKB) als Bürgin in Anspruch genommen wurde. Da die Stadt aufgrund ihrer schwachen finanziellen Leistungsfähigkeit die Bürgschaft nicht bediente, kam es zum Rechtsstreit. Im Ergebnis wurde die Stadt Sassnitz in der Berufungsinstanz vom Oberlandesgericht Rostock mit Beschluss vom 16.03.2005 zur Zahlung von 5.201.223,92 € zuzüglich Tagesszinsen von je 724,61 € ab dem 21.03.2005 verurteilt. Dieses Urteil ist nicht mehr angreifbar und damit rechtskräftig.
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